
INFORMATIONEN
Wir sind Ihre erste Anlaufstelle für alle Anliegen und Fragen rund um Ihre Mietwohnung.
Bei CASS Immobilien sind Sie in guten Händen! Unser Team hilft Ihnen gerne.
Unsere telefonische Erreichbarkeit
Im dem Bereich FRAGEN UND ANTWORTEN (weiter unten) haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Sollte Ihre Frage dort nicht vollständig beantwortet werden,
erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0231 1373 0410
zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr
und Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Unser Online-Kontakt-Formular
Nutzen Sie gerne unser ONLINE-FORMULAR (weiter unten) für schnelle Hilfe! Egal worum es geht: Schaden melden, Reparaturen, Nebenkostenabrechnungen oder andere Verwaltungsfragen, senden Sie uns eine Nachricht. Über die unterstrichene Verlinkung geht es mit einem Klick direkt zum ONLINE-FORMULAR.
Bei einem Notfall
Im Fall eines wirklichen Notfalls kontaktieren Sie uns
unter der Notfall-Rufnummer:
0231 1378 3296
Bitte beachten Sie: Die Rufnummer ist ausschließlich für dringende Notfälle außerhalb der regulären Geschäftszeiten und Telefonzeiten vorgesehen.
EIN Notfall
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Rohrbruch oder starke Wasserschäden
(z. B. auslaufendes Wasser, überflutete Wohnung) -
Stromausfall im gesamten Haus oder in mehreren Wohnungen
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Heizungsausfall im Winter
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Gasgeruch oder Verdacht auf Gasaustritt
(Bitte zuerst den lokalen Versorger verständigen, danach uns.) -
Brand, Rauchentwicklung oder akute Brandgefahr
(Im Brandfall bitte sofort Feuerwehr (112) und Polizei (110) verständigen, erst danach uns.)
KEIN Notfall
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defekte Glühbirnen oder Steckdosen
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tropfende Wasserhähne oder verstopfte Abflüsse
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Lärm- oder Nachbarschaftsbeschwerden
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Terminvereinbarungen oder allgemeine Rückfragen
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Anliegen, die bis zum nächsten Werktag warten können
FRAGEN UND ANTWORTEN
Wie kann ich einen Schaden in meiner Mietwohnung melden?
Schäden können Sie am besten über unser ONLINE-FORMULAR melden. Alternativ stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Wer ist für Reparaturen in der Mietwohnung zuständig?
Kleinere Reparaturen, welche durch den täglichen Gebrauch entstehen, sind in der Regel vom Mieter zu tragen (siehe Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag). Größere Reparaturen und Instandhaltungen übernimmt der Vermieter.
Was muss ich bei einer Kündigung des Mietvertrags beachten?
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt in der Regel drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich in Briefform erfolgen.
Kann ich bauliche Veränderungen in meiner Mietwohnung vornehmen?
Bauliche Veränderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bitte setzen Sie sich daher im Vorfeld mit uns in Verbindung.
Wie wird die Nebenkostenabrechnung erstellt und wann erhalte ich sie?
Die Nebenkostenabrechnung wird jährlich erstellt und Ihnen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt.
Kann ich Haustiere in meiner Wohnung halten?
Die Haltung von Haustieren ist in der Regel nach erfolgter Absprache möglich. Bitte prüfen Sie die Details in Ihrem Mietvertrag oder kontaktieren Sie uns direkt.
Wie kann ich meine Mietzahlung ändern oder anpassen?
Änderungen der Mietzahlung (z.B. durch Anpassung der Bankverbindung) können Sie uns schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Mieterhöhungen werden mit entsprechender Vorankündigung durchgeführt.
Was mache ich, wenn ich die Miete nicht rechtzeitig zahlen kann?
Bitte informieren Sie uns umgehend und im Voraus, wenn Sie Schwierigkeiten bei der Mietzahlung haben. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden.
Welche Dokumente werden für eine Wohnungsbewerbung benötigt?
In der Regel benötigen wir eine Selbstauskunft, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, eine Schufa-Auskunft und eine Kopie Ihres Ausweises.
Werden regelmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt?
Ja, wir führen regelmäßige Wartungen an Heizungen, Lüftungen und anderen technischen Anlagen durch. Sie werden rechtzeitig über anstehende Arbeiten informiert.
